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TEILNAHMEBEDINGUNGEN


der Werbegemeinschaft Württembergischer Weingärtnergenossenschaften eG
Raiffeisenstraße 6
71696 Möglingen
Deutschland
(im Folgenden WWG genannt)

Die Teilnahmemöglichkeit am Trollinger Cocktail Contest ist ein Angebot der WWG in Zusammenarbeit mit Mixology, Magazin für Barkultur. Die WWG stellt Ihnen ihr Angebot auf der Grundlage der Teilnahmebedingungen zur Verfügung. Mit der Registrierung erklären Sie sich mit der Geltung der hier angeführten Teilnahmebedingungen einverstanden.

Allgemeines:

 

  1. Teilnahmeberechtigt sind nur natürliche Personen, die mindestens 18 Jahre alt sind und zum Zeitpunkt der Wettbewerbsteilnahme in Deutschland leben.
  2. Jeder Teilnehmer darf sich nur einmal registrieren. Eine Mehrfachteilnahme ist ausgeschlossen.
  3. Für die Teilnahme am Trollinger Cocktail Contest sind alle Pflichtfelder im Anmeldeformular sowie im Formular zur Eingabe der Trollinger-Cocktail Rezeptur auf www.trollinger2punkt0.de komplett auszufüllen.
  4. Beschäftigte der WWG und verbundener Unternehmen, sowie Kooperationspartner, Lieferanten, Zulieferer und alle, die mit einem/einer der Genannten in einem gemeinsamen Haushalt leben, sind nicht teilnahmeberechtigt.
  5. Durch die Teilnahme übertragen die Teilnehmer der WWG automatisch und unwiderruflich das Recht, die Trollinger-Cocktail-Rezepte für weitere werbliche Zwecke der WWG zu nutzen. Die 10 besten Rezepte werden für diese Nutzung professionell gemixt und fotografiert. Darüber hinaus begleitet ein Kamerateam das Mixen der zehn besten Rezepturen, aus denen die drei Gewinner-Cocktails gekürt werden.
  6. Durch die Teilnahme übertragen die Gewinner der WWG automatisch und unwiderruflich das Recht, ihre Namen und Adresse (nur den Städtenamen) und die von ihnen eingereichten Rezepturen unentgeltlich auf der Webseite www.trollinger2punkt0.de zu veröffentlichen, und ihre Namen, falls erforderlich, in sonstiger Weise öffentlich bekannt zu geben (dies gilt nur für Teilnehmer, die zu den 10 besten Rezepturen der Vorentscheidung gehören oder als Gewinner gezogen werden.).
  7. Jeder registrierte Teilnehmer kann sich zum Zweck der Rezeptentwicklung unter trollinger2punkt0@mixology.eu gratis ein Paket bestehend aus 3 Flaschen Trollinger bestellen, sofern er in seiner Registrierung nachweisen kann, dass er aktiver Bartender oder Abonnent des Mixology Magazins ist. Jeder Teilnehmer erhält nur ein Paket Trollinger

 

Preise und Gewinnerermittlung:

  1. Die Gewinner des Trollinger Cocktail Contest erhalten:
    1. Preis EUR 3.000,-
    2. Preis EUR 2.000,-
    3. Preis EUR 1.000,-
  2. Die Einreichung einer Rezeptur zum Trollinger-Cocktail-Contest ist vom 02.04. bis einschließlich 21.06. möglich. Später eingereichte Rezepturen können nicht berücksichtigt werden.
  3. Aus allen Teilnehmern, die sich fristgerecht im Rahmen des Registrierungsverfahrens auf www.trollinger2punkt0 zum Trollinger-Cocktail-Conest angemeldet haben, werden die Gewinner durch eine fachkundige Jury unter Leitung von Bastian Heuser, Drinks Director von Mixology, Magazin für Barkultur, ermittelt. Die Jury bewertet alle eingereichten Rezepturen, die den formalen Vorgaben des Trollinger-Cocktail-Contest entsprechen (Gesamtmenge Cocktail max. 25cl, Mindestanteil Trollinger 50% der Gesamtmenge, nur Trollinger der Württemberger Weingärtnergenossenschaften darf verwendet werden, keine schwer erhältlichen Zutaten, Weincharakter soll nicht gänzlich übertüncht werden), anhand der Kriterien Aussehen, Geschmack, Aroma und Balance. Im ersten Schritt werden die von der Jury definierten, zehn besten Einreichungen ausgewählt. Diese zehn Rezepturen werden professionell gemixt und hieraus mittels Verkostung die drei Gewinner-Rezepturen durch die Jury gekürt. Die Gewinner werden in angemessener Zeit nach der Bewertung per E-Mail kontaktiert. Die Gewinnbenachrichtigung wird an die E-Mail-Adresse adressiert, die der Teilnehmer bei der Registrierung auf dem Teilnahmeformular angegeben hat.
  4. Die drei Gewinner des Trollinger Cocktail Contest werden, im Rahmen Ihrer zeitlichen Möglichkeiten, Ihre Cocktails an einem Tag am 05.10. oder 06.10. 09 auf dem Bar Convent in Berlin, sowie an einem Tag (Samstag oder Sonntag) während des Stuttgarter Weindorfs (26.08.09 bis 06.09.09) in Stuttgart zu mixen und zu präsentieren. Reisekosten und Spesen hierfür werden erstattet. Eine Honorarzahlung erfolgt nicht.

 

Datenschutz:

  1. Die WWG verpflichtet sich, im Hinblick auf die persönlichen Daten aller Teilnehmer die datenschutz- und medienrechtlichen Bestimmungen, insbesondere die gesetzlichen Regelungen des Teledienstdatenschutzgesetzes und des Bundesdatenschutzgesetzes, zu beachten. Erhobene Daten werden nur nach vorheriger ausdrücklicher Einwilligung des Teilnehmers an Dritte weitergegeben.
  2. Jeder Teilnehmer hat das Recht auf Korrektur und Löschung seiner Daten durch schriftliche Mitteilung an die WWG (Anschrift s.o.).
  3. Personenbezogene Daten werden während Ihres Besuches auf dieser Internetseite nur im technisch notwendigen Umfang erhoben. Die Daten werden nicht verkauft oder an Dritte weitergegeben, außer es bestehen gesetzliche Auskunftsverpflichtungen.
  4. Auf dieser Internetseite können sich Hyperlinks zu anderen Internetseiten befinden, die nicht zu unserem Unternehmen gehören. Sollten Sie solche Internetseiten besuchen, kann unser Unternehmen keine Verantwortung mehr für den vertraulichen Umgang Ihrer Daten sowie die Inhalte der fremden Internetseite übernehmen. Fremde Links werden als solche gekennzeichnet.

 

Sonstiges:

  1. Die WWG behält sich vor, den Trollinger Cocktail Contest zu jedem Zeitpunkt ohne Vorankündigung abzubrechen, zu verschieben, zu ändern oder zu beenden. Von dieser Möglichkeit macht die WWG insbesondere dann Gebrauch, wenn aus technischen oder rechtlichen Gründen eine ordnungsgemäße Durchführung des Wettbewerbs nicht auf andere Weise gewährleistet werden kann.
  2. Die Teilnehmer sind für die Trollinger-Cocktail Rezepturen sowie sämtliche sonstigen Informationen (Daten, Bilder, Texte), die sie im Rahmen der Registrierung für die Teilnahme an dem Trollinger Cocktail Contest auf der Webseite www.trollinger2punkt0.de übermitteln, ausschließlich selbst verantwortlich. Die WWG macht sich diese ausdrücklich nicht zu eigen.
    1. Die Teilnehmer verpflichten sich, im Rahmen der Nutzung des Angebotes der WWG für die Teilnahme am Trollinger Cocktail Contest keine Daten, Bilder, Texte, Dateien, Links, Software oder sonstige Inhalte zu speichern, veröffentlichen und/oder zu übermitteln, die gegen gesetzliche Bestimmungen verstoßen. Darüber hinaus verpflichten sich die Teilnehmer, im Rahmen der Nutzung des Angebotes der WWG für die Teilnahme am Trollinger Cocktail Contest keine Inhalte zu speichern, veröffentlichen und/oder zu übermitteln, die Rechte Dritter, insbesondere Patente, Marken, Urheber- oder Leistungsrechte, Geschäftsgeheimnisse, Persönlichkeits- oder Eigentumsrechte verletzen.
    2. Im Hinblick auf die Verpflichtungen gemäß Ziffer 3.1) garantieren die Teilnehmer gegenüber der WWG, dass sie alle erforderlichen Rechte an den im Rahmen der Nutzung des Angebotes der WWG für die Teilnahme am Trollinger Cocktail Contest übermittelten Rezepturen und sonstigen Inhalten besitzen und damit keine Rechte Dritter, gleich welcher Art, keine gesetzlichen Bestimmungen und auch nicht die in diesen Teilnahmebedingungen festgelegten Regeln verletzen. Für den Fall, dass Teilnehmer diese Garantien oder eine sonstige gesetzliche oder vertragliche Verpflichtung verletzen, stellen sie die WWG von jeglicher Haftung Dritten gegenüber frei und halten die WWG in vollem Umfang schadlos.
  3. Mit der Registrierung für die Teilnahme am Trollinger Cocktail Contest beauftragt jeder Teilnehmer die WWG damit, die im Rahmen der Registrierung übermittelten Informationen, insbesondere die übermittelten Rezepturen, nach den Bestimmungen dieser Teilnahmebedingungen zu speichern und öffentlich zugänglich zu machen.
  4. Die WWG behält sich das Recht vor, sämtliche Inhalte, die die Teilnehmer im Rahmen der Nutzung des Angebotes der für die Teilnahme am Trollinger Cocktail Contest übermitteln, zu kontrollieren und jeden Teilnehmer zu disqualifizieren, der die Teilnahmebedingungen verletzt